Die Behandlung Ihres Pferdes wird nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet. Sie setzt sich zusammen aus der allgemeinen Untersuchung, Injektionen, Medikamenten und der eigentlichen Zahnbehandlung.
Abhängig vom zeitlichen Aufwand können die Kosten einer Zahnbehandlung variieren (z. B. Zusatzleistungen wie die Extraktion von Wolfszähnen etc.).
Anfahrtsgebühr für Stalltermine errechnen sich aus der Entfernung. Sie wird bei Sammelterminen anteilig auf alle Pferdebesitzer umgelegt.
Die Behandlungsgebühr ist direkt im Anschluss an die Behandlung in Bar oder per EC-Zahlung zu entrichten. Die Quittung wird Ihnen per E-Mail zugesandt.