Die Behandlung Ihres Pferdes wird nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet.
Anfahrtsgebühr für Stalltermine errechnen sich aus der Entfernung. Sie wird bei Sammelterminen anteilig auf alle Pferdebesitzer umgelegt.
Die Behandlungsgebühr ist direkt im Anschluss an die Behandlung in Bar oder per EC-Zahlung zu entrichten. Die Quittung wird Ihnen per E-Mail zugesandt.